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AW: Allgemeine Fragen zu Blu-ray Playern
Im obigen Fall hat Philips ja sogar schriftlich eingeräumt, dass es Zeit dauert, bis ein Firmwareupdate erscheint.
Wenn Filme nicht laufen, die zu einem Zeitpunkt im Handel lagen als der Philips-Player gekauft wurde, kann davon ausgegangen werden, dass das Problem von Anfang an vorhanden war - zumal die Filme auf anderen Playern ja fehlerfrei abgespielt werden können.
Ansonsten musst der Kunde nach 6 Monaten nachweisen (was aber kaum mal vorkommt), dass der Player zum Kaufzeitpunkt defekt war. Mit den E-Mails von Philips und der Tatsache, dass die Filme auf anderen Playern fehlerfrei laufen, sollte das leicht durchzusetzen sein.
Ansprechpartner ist immer dein Vertragspartner! In den allermeisten Fällen der Verkäufer/Händler.Wenn ich wegen der Probleme mit dem BluRay-Player im Rahmen der Gewährleistungspflicht eine Reparatur oder einen Austausch fordere, muß ich dann nachweisen daß die Fehler (Nicht-Abspielen bestimmter Discs, Bildruckler) bereits zum Lieferzeitpunkt bestanden? Und muß ich mich dann an den Hersteller (Philips) oder an den Händler (amazon) wenden?
Im obigen Fall hat Philips ja sogar schriftlich eingeräumt, dass es Zeit dauert, bis ein Firmwareupdate erscheint.
Wenn Filme nicht laufen, die zu einem Zeitpunkt im Handel lagen als der Philips-Player gekauft wurde, kann davon ausgegangen werden, dass das Problem von Anfang an vorhanden war - zumal die Filme auf anderen Playern ja fehlerfrei abgespielt werden können.
Ansonsten musst der Kunde nach 6 Monaten nachweisen (was aber kaum mal vorkommt), dass der Player zum Kaufzeitpunkt defekt war. Mit den E-Mails von Philips und der Tatsache, dass die Filme auf anderen Playern fehlerfrei laufen, sollte das leicht durchzusetzen sein.