AW: Blu-ray-Schnäppchen
Die bei den Versandhändlern angegebenen Preise sind die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum)...
Dieses Verfahren ist überlebenswichtig für Händler, da der Kunde sonst einen durchsetzbaren Anspruch auf die Kaufsache hätte...
Ich glaube, es hackt! (Nicht persönlich gegen dich gemeint)
Genau darum geht es doch - um einen verbindlichen Preis für den Käufer bei Bestellung!
Auch wenn es legal ist:
Nicht ich habe ein Angebot unterbreitet wie: "Hallo lieber Händler. Ich hätte gerne folgenden Artikel ...., bin bereit dafür 9,99 Euro zu zahlen. Wie sieht´s aus?"
Es war der Händler selbst, der "mir" ein zeitlich befristetes Angebot unterbreitet hat:
"Hiermit bieten wir Ihnen bis zum 20. Juni folgenden Artikel ... für 9,99 Euro an." Dazu wird ein schönes Coverfoto des Artikels auf die Website des Shops eingestellt - Dann sagt der Händler mir aber auch noch, nachdem ich sein Angebot angenommen habe. "Schön, dass Sie den Artikel haben wollen. Allerdings entscheiden wir erst bei Versand, ob wir ihnen den Preis dann immer noch gewähren."
Das ist für mich grenzwertig! Hier geht es offensichtlich darum, an Daten von Neukunden zu kommen oder den Altkunden zu weiteren Einkäufen ob des billigen Preises zu "verführen" und weniger um einen "Druckfehler" im Sonderangebot, dass in deren "Schaufenster" ausgestellt ist! Der Preis hätte nämlich schon kurz nach VÖ als fehlerhaft korrigiert werden können - und nicht erst nachdem die limitierte Zeit zur Bestellung für dieses Sonderangebot abgelaufen ist.
... und genau auf derartige Machenschaften habe ich keinen Bock - und gehe mit derartigen Geschäftsleuten keinen Handel ein.
Ich hoffe, dass Verbraucherschützer diesen Machenschaften schnellstmöglich einen Riegel vorschieben!