Die Indizierung von Night of the Living Dead im Dezember 2009 war eine der großen Überraschungen im allmonatlichen Bundesanzeiger. So setzte die Bundesprüfstelle den Klassiker von George A. Romero auf Liste B und attestierte ihm somit eine potentielle strafrechtliche Relevanz.
Auf Anfrage von uns bei der BPjM gab man einen Fehler, aufgrund einer Verwechslung mit dem tatsächlich beschlagnahmten Remake von Tom Savini, zu und stellte die Streichung vom Index Ende Januar in Aussicht.
Dies wird allerdings nicht passieren. Nach weiterem E-Mail-Verkehr erklärte man, dass das Original von Night of the Living Dead tatsächlich beschlagnahmt wurde. Am 09.05.2000 erließ das AG Tiergarten einen Beschluss (Az.: 349 Gs 1913/00) zur bundesweiten Beschlagnahme des Films. Betroffen davon war die US-DVD von Anchor Bay. Aus den Daten zum Film geht auch hervor, dass die Anchor Bay-DVD vom '68er Original ist.
Begründet wurde die Beschlagnahmung damit, dass der Film bereits in mehreren Auflagen indiziert und beschlagnahmt wurde. Fälschlicherweise ging das AG Tiergarten hier vom bereits erwähnten Remake aus, welches am 28.03.1996 erstmalig auf Laserdisc einkassiert wurde.
In dem Beschluss hat das AG Tiergarten eine Inhaltsgleichheit zwischen George Romeros Film und dem Savini-Remake festgestellt. Die Bundesprüfstelle ist verpflichtet, Medien in die Liste für jugendgefährdende Medien aufzunehmen, wenn von einem Gericht rechtswirksam ein Verstoß gegen das StGB festgestellt wurde.
Dies ist bei der indizierten MIB-DVD von Night of the Living Dead der Fall, da diese inhaltsgleich mit der vom AG Tiergarten beschlagnahmten Anchor Bay-DVD ist.
Der Film wurde mitsamt der Indizierungsentscheidung an die zuständige Staatsanwaltschaft geschickt. Hier soll geprüft werden, ob die der BPjM vorgelegte Fassung mit dem bundesweit beschlagnahmten Film inhaltsgleich ist. Erst bei einem negativen Urteil kann eine Listenstreichung erfolgen.
Bis dahin wird Night of the Living Dead weiterhin auf Liste B der jugendgefährdenden Medien bleiben.