Neu auf dem Index / Listenstreichungen

ma(c)festus

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AW: Neu auf dem Index

Storm Warning ist beschlagnahmt
schnittberichte.com schrieb:
Die SPIO/JK-Fassung des Slashers verstößt gegen §131

Wie das Branchenmagazin Videowoche mitteilt, wurde der Horrorthriller Storm Warning beschlagnahmt. Das Label Koch Media, das die Rechte an dem Film hält und diesen vertreibt, wurde über den Gerichtsbeschluss informiert.

Interessant sind in diesem Fall zwei Dinge:

1. Die betroffene SPIO/JK-Fassung ist keineswegs so ungeschnitten, wie es der Aufdruck auf dem Cover weismachen will. Obwohl in Australien hergestellt, wurde in den USA neben der Unrated-Fassung auch noch eine entschärfte R-Rated-Version angefertigt. Diese ist Basis der deutschen Veröffentlichung. Im Gegensatz zur Unrated-Version fehlen der Verleihfassung somit immer noch 27 Sekunden expliziten Materials Schnittbericht. Dass Zensuren aber offenbar kein mildernder Umstand bei Gericht sind, bewies schon die Beschlagnahmung der gekürzten SPIO/JK-Fassung von Hostel 2.

2. Dass der Film aufgrund seiner Gewalt bei der FSK keine Chance hatte, ist verständlich. Koch Media ging daraufhin zur Juristenkomission der SPIO, die dem Film ihr leichtes Siegel "keine schwere Jugendgefährdung" gab. Trotzdem wurde Storm Warning von der BPjM sogar auf Listenteil B indiziert, was letztlich dazu führte, dass sich ein Gericht mit dem Titel beschäftigte und nun zu dem Ergebnis kam, dass er gegen §131 StGB verstößt.
Somit ist dies der erste Titel, der trotz eines leichten SPIO-Siegels bundesweit eingezogen wurde. Die Filme Hostel 2 und Mexican Werewolf in Texas hatten beide im Vorfeld jeweils eine schwere JK bekommen.

Die ebenfalls angefertigte, noch weiter zensierte Kaufhausfassung, von der FSK mit "Keine Jugendfreigabe" abgesegnet, lässt 5 Minuten vermissen (Schnittbericht) und ist von der Beschlagnahmung nicht betroffen. Sie darf weiter im freien Handel ausliegen.
 

dax

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AW: Neu auf dem Index

Storm Warning ist beschlagnahmt

Endlich mal ein Film der schon bei mir in der Sammlung steht.
Meistens habe ich nach dieser Info erstmal das Bedürfnis mir die Filme zu besorgen.
Z.B. Hostel 2, ohne Beschlagnahme hätte ich den nie gekauft.
Albern, aber irgendwie zwanghaft.:ugly:
 

kelte

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geht mir fast genauso. ne andere und bessere erklärung hätte ich sonst nicht für Die Todeskandidaten :D
 

Silencer

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AW: Neu auf dem Index

Endlich mal ein Film der schon bei mir in der Sammlung steht.
Meistens habe ich nach dieser Info erstmal das Bedürfnis mir die Filme zu besorgen.
Z.B. Hostel 2, ohne Beschlagnahme hätte ich den nie gekauft.
Albern, aber irgendwie zwanghaft.:ugly:

Das ist wohl der Reiz des Verbotenen ;)
 

mr.bauer

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Auf Schnittberichte.com aufgeschnappt:


The Texas Chainsaw Massacre - Eine erste Bilanz
Turbine gibt Update zur kommenden Veröffentlichung

Im April 2008 hat das deutsche Label Turbine sich die Rechte an dem Horrorklassiker The Texas Chainsaw Massacre gesichert. Als Ziel hat sich das Label gesetzt, den Film endlich von den deutschen Zensurfesseln zu erlösen, um ihn anschließend in einer würdigen Art und Weise im deutschsprachigen Raum zu veröffentlichen.

Kein leichtes Unterfangen, welches sich Turbine vorgenommen hat, denn nach der Indizierung im Jahr 1982 wurde der Film bekanntlich im Jahr 1985 vom Landgericht München 1 in Bezug auf §131 StGB zum ersten Mal beschlagnahmt. 1993 folgte eine zweite Beschlagnahme vom AG Tiergarten. Beide Beschlagnahmen sind mittlerweile verjährt (10 Jahre), doch herrscht hier eine Ungewissheit bezüglich der eventuell noch vorhandenen strafrechtlichen Relevanz des Films.

In einem jetzt veröffentlichten Podcast mit einem Gespräch zwischen Christian Bartsch von Turbine und Dr. Roland Seim vom Telos Verlag gibt es nun die erste kleine Bilanz zum Stand der Dinge.

Auf dem langen, steinigen Weg zur Rehabilitierung des Texas Chainsaw Massacres hat man bisher drei Gutachten eingeholt, welche dem Titel keine strafrechtliche Relevanz attestieren. Neben den Gutachten von Dr. Roland Seim und Professor Dr. Jarros holte man sich noch ein privatrechtliches Gutachten der Juristenkommission der SPIO. Auf der Sitzung der SPIO/JK vom 18.07.2008 stelle gab man der ungeschnittenen Fassung eine "SPIO/JK - keine schwere Jugendgefährdung", welches dem Film, wie im Satz vorher erwähnt, keine strafrechtliche Bedenklichkeit im Sinne des §131 StGB bescheinigt.

Somit könnte Turbine den Film mit einem SPIO/JK-Gutachten veröffentlichen. Allerdings strebt man eine FSK-Freigabe an und dafür muss der Film vom Index der Bundesprüfstelle gestrichen worden.

Nachdem The Texas Chainsaw Massacre vom 3er-Gremium der Bundesprüfstelle Ende 2007 folgeindiziert wurde, legte Turbine Einspruch ein und wurde in das Verfahren als neuer Rechteinhaber eingesetzt. Dies war möglich, weil es Ende 2007 keinen deutschen Rechteinhaber gab.

Am 07.08.2008 zeigte man den Film vor dem 12er-Gremium der BPjM. Nach der Vorführung konnte aber keine Entscheidung gefällt werden, weil Elke Monssen-Engberding, die Vorsitzende der Bundesprüfstelle, Bedenken bezüglich des §18 Absatz 5 des Jugendschutzgesetzes hat. Dieser Paragraph besagt, dass einmalig beschlagnahmte Filme automatisch als indiziert gelten. Auch wenn die Beschlagnahme mittlerweile verjährt wäre.

Dadurch konnte man keine Entscheidung treffen, wobei man aber unter vorgehaltener Hand hat durchblicken lassen, dass es keinerlei Gründe geben würde, das Kettensägenmassaker weiterhin in der Liste zu führen. Um die Listenstreichung zu erwirken, muss das zuständige Gericht die Beschlagnahme aufheben. Deshalb steht Turbine auch im Dialog mit der Staatsanwaltschaft München, um eine nochmalige Überprüfung unter dem Gesichtspunkt des §131 StGB anzuregen.

Leider trauen sich die Behörden nicht, den ersten Schritt zu machen, um den Film endgültig zu rehabilitieren, um somit ein ungekürztes Release mit FSK-Freigabe auf den Weg zu bringen.


The-Texas-Chainsaw-Massacre.jpg



Wird Zeit dass ich mir das Original auch mal reinziehe.
 

kelte

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@ bauer
wenn du den nicht kennst...es könnte sein das der dir nicht gefallen wird.
das remake hält sich actionreich an die vorgabe. aber das original lebt von dem zeitgeist und dem eigentlichen terror an den menschen. absolutes redneck kino.
ein meisterwerk in meinen augen
 

mr.bauer

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@ bauer:es könnte sein das der dir nicht gefallen wird.

Die Gefahr besteht natürlich. :nice: Aber du weißt ja, man muss sich trotzdem mal ein Bild machen können. :bart: Das Remake zählt übrigens für mich zum besten überhaupt aus dem Genre. :hoch:
 

kelte

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Das Remake ist nicht sooo übel aber halt Actionreicher als das Original. The Beginning empfinde ich als gelungener,- die Szene wo Leatherface mit seiner Chainsaw den sommerlichen Highway entlang geht...wahre Poesie :)
Hills have Eyes ist mein Fave im Remakebereich von Horrorfilmen
 

Tarantino1980

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Das Remake ist nicht sooo übel aber halt Actionreicher als das Original. The Beginning empfinde ich als gelungener,- die Szene wo Leatherface mit seiner Chainsaw den sommerlichen Highway entlang geht...wahre Poesie :)
Hills have Eyes ist mein Fave im Remakebereich von Horrorfilmen

Dem kann ich mich nur anschließen. Ich finde The Beginning auch etwas stärker und bei The Hills have Eyes gefällt mir der erste Teil also von den Remakes am besten, der zweite ist auch nicht verkehrt, kommt aber an den ersten Teil finde ich nicht ran.
 

Evil_Gonzo

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bei The Hills have Eyes gefällt mir der erste Teil also von den Remakes am besten, der zweite ist auch nicht verkehrt, kommt aber an den ersten Teil finde ich nicht ran.
Genau so siehts aus. Ich habe die ersten drei Teile sowie das Remake zu Hause. Das Remake gefällt mir richtig gut, der zweite Teil ist meiner Meinung nach besser als viele Leute behaupten, aber wie du schon geschrieben hast, nicht so geil wie Teil 1.
Da fällt mir ein:
Ich benötige Teil 2 noch auf DVD.
 

SAB

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Die Gefahr besteht natürlich. :nice: Aber du weißt ja, man muss sich trotzdem mal ein Bild machen können. :bart: Das Remake zählt übrigens für mich zum besten überhaupt aus dem Genre. :hoch:

Das Remake finde ich auch grosse Klasse! Genauso gelungen finde ich ebenfalls TCM-The Beginning! Aber ich wage mal zu behaupten, das dir das Original nicht gefallen wird! Ich finde das Original gar nicht (mehr) gut!
 

ma(c)festus

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Indizierungen für Dezember 2008

Bay of Blood
Originaltitel: Im Blutrausch des Satans
Liste B

Wishmaster 4 - Die Prophezeiung erfüllt sich
Special-Uncut-Version
Liste A
 

ma(c)festus

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Indizierungen

Guinea Pig: Devil Woman Doctor
/ Guinea Pigs' Greatest Cuts
Unearthed Films, Clearwater/USA
Liste B

Guinea Pig: Devil's Experiment
/ Android of Notre Dame
Unearthed Films, Clearwater/USA
Liste B

Gutterballs
Cult Movies Entertainment, Bönningstedt
Liste A

Saw III
Unrated Edition (Blu-ray)
Kinowelt Home Entertainment GmbH, Leipzig
Liste B

Beschlagnahmungen

Storm Warning
Uncut Edition
 

Ulic

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O Du schönes Bayernland!!
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@ bauer
wenn du den nicht kennst...es könnte sein das der dir nicht gefallen wird.
das remake hält sich actionreich an die vorgabe. aber das original lebt von dem zeitgeist und dem eigentlichen terror an den menschen. absolutes redneck kino.
ein meisterwerk in meinen augen


...ist eben ein typischer 70er Jahre Horrofilm (von der Machart her - nicht von der Handlung) ;)
...aber ich kann immer noch nicht die heutige Indizierung nachvollziehen, da gibt es meiner Meinung nach heute viel schlimmere, bzw. härtere Filme Optisch wie auch Psychisch.
Ich war beim ersten mal sehen sogar etwas gelangweilt - aber vielleicht sollte ich ihn mir doch noch mal reinziehen - mit etwas abstand eben...
 
A

Amras

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Storm Warning ist beschlagnahmt
Storm Warning - Gründe für die Beschlagnahme
Beschlagnahmebeschluss wurde veröffentlicht

Am 10. Dezember 2008 wurde der australische Horrorfilm Storm Warning vom Amtsgericht München wegen Verstoß gegen §131 StGB bundesweit beschlagnahmt.

Jetzt wurde der Beschlagnahmebeschluss veröffentlicht, welchen wir hier auszugsweise darlegen werden:

Da der Film „Storm Warning – Uncut Edition“ aus einer Aneinanderreihung lang ausgespielter, sadistischer Handlungsweisen besteht, werden exemplarisch zwei Szenen, die den Tatbestand des § 131 StGB erfüllen dargestellt:

a) „Angelhaken- Szene“ (Laufzeit ca. 59 Minuten)

„Brett“ wird an Angelhaken aufgehängt. Sein Gesicht wird von diesen auseinandergerissen. Schließlich erschlägt „Pia“ ihn mit einem Hammer. Die detaillierte Darstellung zeigt die Einzelheiten wiederholt in Großaufnahme. Die Darstellung wird von den Geräuschen reißender Haut und den Schmerzschreien des Opfers untermalt.

b) „Penis-Fallen-Szene“ (Laufzeit ca. 72 Minuten).

„Poppy“ vergewaltigt „Pia“. Diese hatte sich eine angeschärfte Matalldose in die Vagina eingeführt. Detailgetreu wird gezeigt, wie sich das Geschlechtsteil des Vergewaltigers darin verfängt. Detailgetreu und genau ist zu sehen, wie sich das Metall in den Penis schneidet. Das Geschehen wird immer wieder in Großaufnahme gezeigt. Die Versuche „Poppys“, sich zu befreien und deren Resultat (Entmannung) sind so deutlich erkennbar. Auch diese Szene wird von den Schmerzensschreien des Opfers begleitet.

Beide Szenen sind grausem im Sinne § 131 Abs. 1 StGB. Zudem kommt in ihnen eine menschenverachtende und rücksichtslose Tendenz zum Ausdruck, da grausame und unmenschliche Vorgänge gezeigt werden, um dem Betrachter ein sadistisches Vergnügen am Geschehen zu vermitteln.

Neben der Grausamkeit und der menschenverachtenden Tendenz dieser Sequenzen kommt hier die Glorifizierung der Selbstjustiz hinzu. Während Selbstjustiz zumindest noch ein gewisses, wenn auch verzerrtes Verständnis von Gerechtigkeit erkennen lässt, scheint den Darstellern des Filmes alles erlaubt zu sein. Irgendwelche Grenzen gibt es nicht mehr.

„Storm Warning – Uncut Edition“ glorifiziert somit nicht lediglich Selbstjustiz, sondern propagiert in der Konsequenz die vollständige Loslösung von den grundlegendsten Regeln menschlichen Zusammenlebens. Im Laufe des Filmes wandeln sich die Opfer in Täter und begehen Taten, die zuvor ihre Peiniger begangen haben. Dem Zuschauer wird dadurch suggeriert, dass z.B. das Verhalten von „Pia“ durch die erlittenen Qualen gerechtfertigt sei. Insoweit wird die Gewaltausübung verharmlost und sogar verherrlicht.

Hinzukommt, dass die Verletzungen und Wunden in Großaufnahme gezeigt werden und die Gewaltszenen mit „durchdringenden“ Schmerzens- und Hilfeschreie untermalt werden. Auch sind die durch die Gewalthandlungen entstehenden Geräusche in aller Deutlichkeit zu hören.


Der komplette Beschluss kann unter folgendem Link eingesehen werden:

black01_next.gif
zum vollständigen Beschlagnahmebeschluss
Quelle: schnittberichte.com
 

Evil_Gonzo

Filmvisionaer
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Also ich kenne den Film nicht, aber die beiden Szenen um die es hauptsächlich geht interessieren mich schon sehr. :D
 
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