From Dusk till Dawn

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AW: From Dusk till Dawn

Ja, ich zum Beispiel :o. Gestern habe ich mir den spontan zugelegt, ohne viel zu überlegen. Hab' ihn auch gleich abends konsumiert. Im Nachhinein finde ich's ärgerlich. Ich bin jetzt zwar nicht der Splatter-Freak, der Wert auf die letzten Details legt. Aber in diesem Fall ist's ziemlich blöd, weil ich finde, dass es auf diese knapp 2 Minuten (siehe "Schnittbericht") echt nicht mehr angekommen wäre. Dass man daraus jetzt noch 2 Fassungen macht, ist echt Quark. Hätte mich in diesem Fall vor dem Kauf genauer damit beschäftigen müssen :motz:.

Hi Hi.Habe mir die uncut (steht sogar vorne drauf :D) für 17.99 € bei WoV im Schuber mitgenommen.Aber George hat Recht. Versuch doch, Deine umzutauschen ?!!
 

kelte

Filmvisionaer
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AW: From Dusk till Dawn

Ahja...genau da muss ich meinen Uncut Dealer noch hinschicken.zu wov denn das Update muss sein:)
 

2moulins

Filmgott
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AW: From Dusk till Dawn

Gib die Disc wieder zurück und hol dir die indizierte Fassung. Oder steht irgendwo auf dem "Produkt", dass es um eine gekürzte Fassung handelt?
....... Bei einigen liegt die Uncut-Version sogar unter dem Tresen der Information... - Einfach mal nachfragen.

Ich fürchte, dass das nicht klappt,

- weil ein Aufkleber drauf war, dass es sich um eine um "satte 15 Min. verlängerte Schnittfassung" handelt (also kein Begriff wie "ungeschnitten" oder "Uncut")
- weil sie nicht mehr Originalverpackt ist
- weil sie wahrscheinlich dort nichts unter'm Tresen liegen haben.

Versuchen werde ich es aber morgen trotzdem.

Übrigens sind mindestens 2 der fehlenden Szenen im Bonusmaterial enthalten, wobei ich aber noch nicht alles durch habe ..... Ist ja schon irgendwie paradox.
 

George Lucas

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AW: From Dusk till Dawn

- weil ein Aufkleber drauf war, dass es sich um eine um "satte 15 Min. verlängerte Schnittfassung" handelt (also kein Begriff wie "ungeschnitten" oder "Uncut")
Dem Verkäufer würde ICH was erzählen. "15 Min. verlängerte Schnittfassung!" bedeutet NICHT, 2 Minuten kürzer!

In diesem Fall (From dusk till down) war dir die Beobachtung ja nur möglich, in dem du den Film schaust. Wie sollst du ansonsten feststellen können, dass die als "verlängerte" beworbene Fassung tatsächlich sogar 2 Minuten kürzer ist...

Fordere eine Nacherfüllung des Händler! Also Tausch gegen die "Uncut"-Version! Ansonsten Geld zurück!
 
S

stanleydobson

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AW: From Dusk till Dawn

Lachhaft wenn er weiss dass es ne ungekürzte version gibt, dann kennt er auch die laufzeit, ergo hätte man es sehen können :rolleyes:

und uncut steht imo auch net drauf

Immer diese möchtegern rechte, man kann auch mal zu nem fehler stehen wie moulins es zugegeben hat, der handel muss sich nicht alles gefallen lassen
 

Cable

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AW: From Dusk till Dawn

Lachhaft wenn er weiss dass es ne ungekürzte version gibt, dann kennt er auch die laufzeit, ergo hätte man es sehen können :rolleyes:

und uncut steht imo auch net drauf

Immer diese möchtegern rechte, man kann auch mal zu nem fehler stehen wie moulins es zugegeben hat, der handel muss sich nicht alles gefallen lassen

Der Händler ist in diesen Fällen ohnehin immer der Dumme, der in der Mitte steht und schuldlos vom Kunden abgewatscht wird. Denn dem Hersteller würde ich in diesem Fall eine absichtliche Irreführung des Kunden vorwerfen, aber für die kann der Händler natürlich nichts, muss sich dann aber damit auseinandersetzen. Und in der heutigen Zeit, wo ja jeder gleich mit Recht, dass er aus dem Internet kennt, droht und bösen Bewertungen auf Portalen, da bringt sich der Händler lieber selber um auf Dauer statt dem Kunden mal zu sagen "selbst schuld".
 

George Lucas

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AW: From Dusk till Dawn

Lachhaft wenn er weiss dass es ne ungekürzte version gibt,
Lachhaft finde ich das gar nicht.
Wenn sogar jemand auf diese Veröffentlichungspolitik hereinfällt, der sich regelmäßig in diesem Forum aktiv aufhällt, dürfte es "weniger informierten Konsumenten" noch deutlich schwerer haben, eine ungekürzte Fassung zu erkennen - vor allem dann, wenn auch noch "15 Minuten verlängerte Schnittfassung!" aufgedruckt ist.
Das grenzt IMO schon fast an Betrug! "Schnittfassung" bedeutet zwar, dass der Film nicht "ungeschnitten" sein muss. Aber diese juristischen Winkelzüge soll ein Laie erst mal im Zusammenhang erkennen, wenn er im Laden vor dem Film steht.

Immer diese möchtegern rechte, man kann auch mal zu nem fehler stehen wie moulins es zugegeben hat,
Hier geht es doch darum, dass der Kunde beim Kauf genau weiß, was er da für sein Geld bekommt. Das hat nichts mit "Möchtegern Rechten" zu tun. Und schon gar nicht ist das ein Fehler(!) von Cable. Die verklausulierte "verlängerte Schnittfassung" halte ich für versuchten Betrug (auf jeden Fall für bewusst formulierte Irreführung!), weil damit suggeriert wird, dass es sich um eine längere Version des Films handelt - und nicht um eine Fassung, die sogar 2 Minuten kürzer ist als die hier gelaufene Kinofassung!
In sofern geht "möchtegern Rechte" nach hinten los.

der handel muss sich nicht alles gefallen lassen
Aber der Kunde soll das? - Ich erinnere dich nur mal daran, wie dusselig du warst, als du Verträge unterschrieben hast, als du einen Vertreter ins Haus gelassen hast.
Da warst du doch ganz froh darüber, dass es die 14-tägige Widerrufsfrist für "Haustürgeschäfte" gibt - und du nicht "dein Leben lang" für diese Verträge zahlen musstest.
... da hast du nichts von "möchtegern Rechte" geschrieben oder davon, dass sich Vertreter alles gefallen lassen müssen...
 
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George Lucas

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AW: From Dusk till Dawn

Der Händler ist in diesen Fällen ohnehin immer der Dumme, der in der Mitte steht und schuldlos vom Kunden abgewatscht wird. Denn dem Hersteller würde ich in diesem Fall eine absichtliche Irreführung des Kunden vorwerfen, aber für die kann der Händler natürlich nichts,
Nun ja. Der Händler sollte "Profi" sein. Wenn ihm etwas am Kunden liegt (und davon gehe ich aus, wenn er weiterhin dessen Geld für guten Servie bekommen will), sollte er derartige Fassungen NICHT anbieten oder zumindest darauf hinweisen, dass auch die "verlängerte Schnittfassung" gekürzt ist.

Und in der heutigen Zeit, wo ja jeder gleich mit Recht, dass er aus dem Internet kennt, droht und bösen Bewertungen auf Portalen, da bringt sich der Händler lieber selber um auf Dauer statt dem Kunden mal zu sagen "selbst schuld".
Ich bin froh darüber, dass Handlungsmöglichkeiten heutzutage aufgezeigt werden, von denen viele noch vor 15 Jahren nichts wussten.
Es kann ja wohl kaum angehen, dass einzelne Großindustrielle ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, aber auf der anderen Seite nun darüber jammern, dass dies auch die Kunden tun.

Das trifft vor allem dann zu, wenn mit versuchter Irreführung ein beworbenes Produkt verkauft wird.
 
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Cable

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AW: From Dusk till Dawn

Nun ja. Der Händler sollte "Profi" sein. Wenn ihm etwas am Kunden liegt (und davon gehe ich aus, wenn er weiterhin dessen Geld für guten Servie bekommen will), sollte er derartige Fassungen NICHT anbieten oder zumindest darauf hinweisen, dass auch die "verlängerte Schnittfassung" gekürzt ist.

Sorry, aber du lebst schon in einer kleinen Traumwelt, oder? Wir reden hier von einer großen Handelskette, nicht vom kleinen Laden um die Ecke, die von "Freaks" betrieben wird. Und das hat auch nichts mehr mit Profi zu tun, warum soll der Händler immer in die saure Zitrone beißen? Meinst du, der kann die geöffnete Scheibe dann einfach dem Hersteller zurückgeben mit dem Hinweis "wollte der Kunde nicht, weil nicht ungeschnitten". Die Forderungen der Kunden gehen heute viel zu weit und es wird eigentlich endlich mal wieder Zeit da eine Linie zu ziehen und zu sagen bis hier und nicht weiter. Wenn etwas berechtigt reklamiert wird OK, aber dieses "ich kaufe mal einfach und der Händler nimmts eh zurück, wenn ich es doch nicht brauchen kann" gehört wieder abgeschafft. Durch diesen Schwachsinn wurden schon genug kleine Betriebe in den Ruin geführt und jetzt wundert man sich, warum Jobs verschwinden und die Wirtschaft nicht läuft.

Ich bin froh darüber, dass Handlungsmöglichkeiten heutzutage aufgezeigt werden, von denen viele noch vor 15 Jahren nichts wussten.
Es kann ja wohl kaum angehen, dass einzelne Großindustrielle ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, aber auf der anderen Seite nun darüber jammern, dass dies auch die Kunden tun.

Das trifft vor allem dann zu, wenn mit versuchter Irreführung ein beworbenes Produkt verkauft wird.

Das Problem ist nur, dass gut 90% dieser Tips im Netz ganz oder zumindest teilweise falsch sind. Hat schon einen Grund, warum man Recht so viele Jahre studieren muss. Aber dennoch kann in diesem Fall der Händler nichts dafür, dass der Kunde in die Irre geführt wurde und steht es dem Händler auch absolut frei, ob er Kulanz zeigt oder nicht. Denn rechtlich belangen könntest du am Ende höchstens den Hersteller wegen der Irreführung.
 

George Lucas

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AW: From Dusk till Dawn

Sorry, aber du lebst schon in einer kleinen Traumwelt, oder? Wir reden hier von einer großen Handelskette, nicht vom kleinen Laden um die Ecke, die von "Freaks" betrieben wird.
Diese Handelsketten verfügen in der Regel über juristische Abteilungen, festangestellte Anwälte oder eine großn Kanzlei im Hintergrund. Diese Handelsketten sind juristisch wirklich gut aufgestellt.

Darüber hinaus geben sich dort Vertreter die Klinke in die Hand. Da hat zumindest der Abteilungsleiter die Möglichkeit sich zu informieren - und tut das meiner Meinung nach auch.

Große Warenhäuser haben Verkäufer. Fachpersonal. Da erwarte ich einfach, dass ich dort vernünftig beraten werde. In aller Regel ist das auch der Fall.

Der kleine von "Freaks" geführte Fachladen (gibt es sogar direkt unter meiner Wohnung!) kämpft mit ganz anderen Problemen. Dieser kleine Laden kann die VK-Preise des Großabnehmer kaum halten, weil deren Einkaufspreis oftmals über dem Verkaufspreis der großen Handelsketten liegt.
Ihm bleibt dann leider nur übrig, sich auf Nieschen zu konzentrieren und zu hoffen, dass die Stammkunden ihm weiter die Treue halten und NICHT im Internet bestellen.

Und das hat auch nichts mehr mit Profi zu tun, warum soll der Händler immer in die saure Zitrone beißen? Meinst du, der kann die geöffnete Scheibe dann einfach dem Hersteller zurückgeben mit dem Hinweis "wollte der Kunde nicht, weil nicht ungeschnitten".
Es zwingt dich ja niemand, diesen Film zurück zu geben. Du kannst dir auch die Uncut-Version dazu kaufen. Davon hält dich doch niemand ab.
Was der Verkäufer letztendlich mit einer Fassung macht, die der Kunde zurück gibt, muss er selbst wissen. Immerhin ist er der "Profi".
Aber wenn sich genügend Kunden über diese bewusste Irreführung beschweren, wird auch der Händler reagieren und entsprechende Infos aufstellen sowie den Hersteller darauf hinweisen.

Dass hier aber nun vom "armen Handel" gesprochen wird, kann ich so gar nicht mehr nachvollziehen.

Wenn etwas berechtigt reklamiert wird OK,
Das trifft auf "From dusk till down zu", wenn "15 Minuten verlängerte Schnittfassung" aufgedruckt ist auf der Verpackung, ABER der Film sogar 2 Minuten kürzer ist als die hier gelaufene Kinofassung.

aber dieses "ich kaufe mal einfach und der Händler nimmts eh zurück, wenn ich es doch nicht brauchen kann" gehört wieder abgeschafft.
Im Ladengeschäft gibt es dieses von dir zitierte Recht nicht! Einzelne Ketten (z.B. Mediamarkt) bieten diese "Rücknahme ohne wenn und aber" freiwillig an.
Da muss doch niemand plötzlich Mitleid mit dem armen Händler haben. Wenn sich das für Mediamarkt nicht rechnen würde, hätten die das schon längst wieder abgeschafft.

Durch diesen Schwachsinn wurden schon genug kleine Betriebe in den Ruin geführt und jetzt wundert man sich, warum Jobs verschwinden und die Wirtschaft nicht läuft.
Sogar "große" Unternehmen leiden darunter.
Der Otto-Versand baut erstmalig Mitarbeiter ab, weil Zalando ihm das Versandgeschäft langsam zerstört. Mir liegen Informationen vor, dass Zalando eine Rückgabequote von rund 65% hat. Eine Rückabwicklung pro Artikel kostet Zalando rund 12,50 Euro! - Darin enthalten sind Versandkosten (beide Richtungen), Mitarbeiterkosten, Handling, Lagerkosten usw. Mit einer vernünftigen Kalkulation hat das alles kaum noch was zu tun. Hier wird ein Unternehmen sehenden Auges gegen die Wand gefahren! Warum? Ich denke, dass Zalando vor hat, den Namen gegen eine sehr hohe Lizenzgebühr zu verkaufen.

Hat schon einen Grund, warum man Recht so viele Jahre studieren muss.
Völlig richtig. Eine Rechtsberatung über das Internet ist durch Laien meines Wissens sogar "verboten". Das hindert aber niemanden daran, seine Meinung zu äußern.
Darüber hinaus haben auch in diesem Forum schon so einige User von rechtlichen Meinungen profitieren können. Deshalb würde ich das nicht so pauschal anprangern.

Denn rechtlich belangen könntest du am Ende höchstens den Hersteller wegen der Irreführung.
Nein. Ich würde immer meinen Vertragspartner belangen - und nicht das Unternehmen, dass meinen Vertragspartner "beliefert". Das darf mein Vertragspartner bei Bedarf dann schon selbst machen.
 
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Cable

Filmvisionaer
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AW: From Dusk till Dawn

Diese Handelsketten verfügen in der Regel über juristische Abteilungen, festangestellte Anwälte oder eine großn Kanzlei im Hintergrund. Diese Handelsketten sind juristisch wirklich gut aufgestellt.

Darüber hinaus geben sich dort Vertreter die Klinke in die Hand. Da hat zumindest der Abteilungsleiter die Möglichkeit sich zu informieren - und tut das meiner Meinung nach auch.

Große Warenhäuser haben Verkäufer. Fachpersonal. Da erwarte ich einfach, dass ich dort vernünftig beraten werde. In aller Regel ist das auch der Fall.

Also den Verkäufer musst du bei Media/Saturn/Müller und Co aber erstmal finden, der sich da wirklich auskennt. Die sind sehr selten und wenn, dann gibt es die auch nur, weil sie privat am Thema interessiert sind. Und gerade die Abteilungsleiter sind aus eigener Erfahrung meist jene mit der geringsten Ahnung in der Materie. Fachverkäufer gibt es doch heute so gut wie nirgends mehr in großen Unternehmen, die wären auch viel zu teuer.

Das trifft auf "From dusk till down zu", wenn "15 Minuten verlängerte Schnittfassung" aufgedruckt ist auf der Verpackung, ABER der Film sogar 2 Minuten kürzer ist als die hier gelaufene Kinofassung.

Also mich würde hier dann wirklich die Meinung von einem Anwalt interessieren, ich denke der würde das ganz anders sehen, so wie am Ende dann auch ein Richter. Auf dem Film steht eben 15 Minuten verlängerte Schnittfassung. Wenn der Kunde wissen will, worauf sich die Angabe bezieht, muss er sich eben informieren. Das hat er nicht getan und gekauft. Es stellt sich natürlich die Frage, ob hier Irreführung vorliegt, aber ich denke mal man würde hier vor Gericht verlieren, da ja eben gerade NICHT Uncut draufsteht.

Im Ladengeschäft gibt es dieses von dir zitierte Recht nicht! Einzelne Ketten (z.B. Mediamarkt) bieten diese "Rücknahme ohne wenn und aber" freiwillig an.
Da muss doch niemand plötzlich Mitleid mit dem armen Händler haben. Wenn sich das für Medamarkt nicht rechnen würde, hätten die das schon längst wieder abgeschafft.

Ich kenne einige Leute bei Media / Saturn in Österreich und die haben das nur eingeführt, weil es im Web ja auch geht und sonst die Kunden nichts mehr kaufen würden. Ist also zwar freiwillig, aber dennoch durch das Internet-Recht aufgezwungen. Do or Die.

Nein. Ich würde immer meinen Vertragspartner belangen - und nicht das Unternehmen, dass meinen Vertragspartner "beliefert". Das darf er dann schon selbst machen.

Dein Vertragspartner hat aber mit dieser Irreführung nichts zu tun, denn für das Cover ist immer noch der Hersteller verantwortlich. Außerdem gibt es in den meisten Lieferverträgen die Klausel der Schad- und Klagloshaltung, zumindest in Österreich würde der Prozess dann automatisch auf den Hersteller abgewälzt, wenn du den Händler klagen würdest. Du verwechselst hier irreführende Werbung durch den Händler mit dem irreführenden Cover durch den Hersteller.
 

George Lucas

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AW: From Dusk till Dawn

Dein Vertragspartner hat aber mit dieser Irreführung nichts zu tun, denn für das Cover ist immer noch der Hersteller verantwortlich.
Das nennt sich Gewährleistung! - Lies dich da mal ein.
Der Händler verkauft das Produkt. Als mein Vertragspartner ist er für einen Sachmangel oder eine mir fehlende zugesicherte "Eigenschaft" verantwortlich.
Wäre dem nicht so, können wir gleich die Händlergewährleistung abschaffen, weil deiner Argumentation nach, der Händler für Mängel an einem von ihm verkauften Produkt nicht verantwortlich ist.
Was kann denn der Händler dafür, wenn beispielsweise dein neuer Ofen die eingestellte Temperatur nicht erreicht oder die Projektorlampe nach 5 Stunden kaputt geht?
;)

Fachverkäufer gibt es doch heute so gut wie nirgends mehr in großen Unternehmen, die wären auch viel zu teuer.
Warum soll ich als Kunde darunter leiden, wenn der Händler kein Fachpersonal mehr einstellt, weil er Geld sparen will? - Und dann soll ich auf meine Gewährleistungsansprüche verzichten?

Noch mal:
Behalte deine gekürzte Blu-ray. Kaufe dir gerne auch noch die Uncut-Version zusätzlich.

Ich habe mir die Uncut-Version bestellt, und hol sie mir heute ab. Dank dieses Forums bin ich erst darüber gestolpert, dass sogar die 18er-Fassung gekürzt ist.
Dafür bin ich dankbar. Wahrscheinlich wäre ich im Laden beim "Spontankauf" ebenso darauf reingefallen wie du.
Bei all den verschiedenen Schnittfassungen der unterschiedlichsten Filmtitel (mal so ganz allgemein formuliert), ist es fast unmöglich, alle Versionen auseinander zu halten.
 
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George Lucas

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FROM DUSK TILL DAWN
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Verschiedene Fassungen in Deutschland:
16er Fassung - GEKÜRZT
18er Fassung - GEKÜRZT
Uncut-Fassung - UNGEKÜRZT aber Indiziert! Diese Version ist nur auf Nachfrage im Handel erhältlich. Sie liegt im Kaufhaus nicht öffentlich aus.
 
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Filmgott
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AW: From Dusk till Dawn

Das nennt sich Gewährleistung! - Lies dich da mal ein.
Der Händler verkauft das Produkt. Als mein Vertragspartner ist er für einen Sachmangel oder eine mir fehlende zugesicherte "Eigenschaft" verantwortlich.

Gefährliches Halbwissen!
Zugesicherte Eigenschaften müssen individuell-vertraglich festgelegt werden und ein Sachmangel liegt erst recht nicht vor, denn die Ist- entspricht der Sollbeschaffenheit...im juristischen Sinne.
 

Cable

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Das nennt sich Gewährleistung! - Lies dich da mal ein.
Der Händler verkauft das Produkt. Als mein Vertragspartner ist er für einen Sachmangel oder eine mir fehlende zugesicherte "Eigenschaft" verantwortlich.

Ich habe das Teil ja gar nicht gekauft. ;)

Und das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, da das Teil ja keinen Mangel an sich hat. Die Scheibe ist 15 Minuten länger als eine früher am Markt erhältliche Version, diese Eigenschaft hat die Scheibe auch, entspricht also der Beschreibung. Ich habe jetzt nämlich einfach mal aus Interesse einen Freund gefragt, der Anwalt in einer großen Kanzlei ist. Der hat mir das recht einfach erklärt, in diesem Fall ist seiner Meinung nach der Kunde selber verantwortlich sich zu informieren. Da kein Wort von Uncut auf der Verpackung steht gibt es auch keinen Mangel. Sicherlich ärgerlich, aber wird vor Gericht mit ziemlicher Sicherheit so ausgelegt werden. Und weder Hersteller noch Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Version nicht uncut ist. Dürften sie in Deutschland ja eigentlich auch nicht, da das ja auch Werbung für die Uncut wäre, welche ja indiziert ist, wodurch Werbung verboten ist.

Und mit der Gewährleistung kenne ich mich schon aus, keine Angst. Habe da immer wieder mit Kunden zu tun, die solche Meinungen wie du haben, aber keine tatsächliche Ahnung. Irrtum ist kein Mangel und genau um einen solchen Irrtum beim Kauf geht es hier auch. Wobei ich aber noch immer zustimme, dass die Aufschrift an sich irreführend ist.
 

Cable

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Gefährliches Halbwissen!
Zugesicherte Eigenschaften müssen individuell-vertraglich festgelegt werden und ein Sachmangel liegt erst recht nicht vor, denn die Ist- entspricht der Sollbeschaffenheit...im juristischen Sinne.

Danke. :kiss:

Und genau das meinte ich vorher mit Rechtstips im Netz.
 

Cable

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FROM DUSK TILL DAWN
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Uncut-Fassung - UNGEKÜRZT aber Indiziert! Diese Version ist nur auf Nachfrage im Handel erhältlich. Sie liegt im Kaufhaus nicht öffentlich aus.

Hier fehlt der Hinweis "In Deutschland". ;) Bei uns frei ausliegend überall wo es ein vernünftiges BD-Sortiment gibt. Manchmal liebe ich Österreich einfach. :nice:
 

George Lucas

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Zugesicherte Eigenschaften müssen individuell-vertraglich festgelegt werden und ein Sachmangel liegt erst recht nicht vor, denn die Ist- entspricht der Sollbeschaffenheit...im juristischen Sinne.
Das sehe ich auch so. Deshalb habe ich ja die Vergleiche mit dem Ofen und der Projektorlampe gebostet.

Im Fall von "Dusk till dawn" sehe ich es aber schon als befremdlich an, wenn eine um rund 17 Minuten gekürzte Fassung (ohne einen Hinweis darauf für den potentiellen Kaufer) als Maßstab für eine Werbeaussage herangezogen wird ("15 Minuten längere Schnittfasung!") - auch wenn das juristisch korrekt formuliert sein sollte, sehe ich hier eine Täuschungsabsicht.

... oder wie siehst du das?
 
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