KINOMENSCH
Leinwandlegende
- Registriert
- 19 Juni 2008
- Beiträge
- 5.998
- Filmkritiken
- 0
Es ist ein sehr exklusiver Kreis, der sie überhaupt erhielt: Eine Einladung zu einem einmaligen "work-in-progress"-Screening der mit Spannung erwarteten Bernd-Eichinger-Produktion "Der Baader Meinhof Komplex ". Doch die Bedingungen für die Sondervorführung sorgten bei den Eingeladenen für Unmut. "Wer über den Kinofilm 'Der Baader Meinhof Komplex ' berichten will, dem wird erst einmal gedroht", wetterte die "Süddeutsche Zeitung" plakativ auf ihrer Website. Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich zu Wort gemeldet und unter Hinweis auf "völlig inakzeptabele" Bedingungen dazu geraten, "auf Berichterstattung zu verzichten."
Dieses berichtet der Lokalfunksender "Radio 91,2 Dortmund" in einer Sendung.
Die Constantin hat mittlerweile in einer Erklärung zu den Vorwürfen Stellung bezogen:
Ich neige dazu,den Constantin Jungs und Mädels Recht zu geben.auch in der Buchbranche gibt es Sperrvermerke mit einzuhaltenden Fristen bei Vorab-Exemplaren eines neuen Buches.
Wie auch immer,der Film bekommt dadurch natürlich einen ersten Werbe-Push und sorgt für Aufmerksamkeit.
Dieses berichtet der Lokalfunksender "Radio 91,2 Dortmund" in einer Sendung.
Quelle: SZStein des Anstoßes: Besucher der Vorführung müssen sich damit einverstanden erklären, keine ausführlichen Besprechungen und Kritiken vor dem 17. September - rund eine Woche vor Kinostart am 25. September - und keine Interviews oder sonstigen Artikel zum Film vor dem 12. September zu veröffentlichen. Für eine Zuwiderhandlung bzw. eine Weitergabe entsprechender Inhalte an Dritte soll eine Konventionalstrafe von insgesamt 100.000 Euro fällig werden, jeweils zur Hälfte vom betroffenen Journalisten bzw. seinem Medium an die Constantin Film AG zu bezahlen.
Die Constantin hat mittlerweile in einer Erklärung zu den Vorwürfen Stellung bezogen:
Quelle:Constantin"Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) hat es für nötig befunden, Journalistinnen und Journalisten davor zu warnen, Bedingungen zur Sondervorführung des Films "Der Baader Meinhof Komplex" der Constantin Film zu akzeptieren.
Zu lesen war von einem 'Knebelvertrag', Journalisten sollten unter 'solchen Bedingungen auf eine Berichterstattung verzichten'. Das mag nobel klingen, trifft aber nicht die Sache.
Die Constantin Film gewährt in Ausnahmefällen mit Sondervorführungen bestimmten Medien den Vorzug, noch in der Fertigstellung befindliche Filme zu sichten. Konkret z.B. bei 'Der Baader Meinhof Komplex' auf Anfrage des "SZ-Magazins", das ein umfassendes Portrait über Martina Gedeck in Vorbereitung hatte und dazu dringend den Film sehen wollte. Sondervorführungen wurden auch jenen Magazinen mit langen Vorlaufzeiten gewährt, die ansonsten überhaupt nicht in der Lage wären zu berichten. Die Einhaltung gegenseitig vereinbarter Erscheinungsdaten wird in diesen Fällen durch einen Vertrag versichert. Alles andere wäre unfair anderen Journalisten und Medien gegenüber, die den Film erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Fertigstellung sehen können.
Vertraglich festgelegte und mit Sanktionen gesicherte Sperrfristen sind im Filmgewerbe genauso wie im Verlagswesen (z.B. bei Vorab-Drucken oder Vorab-Rezensionen) nicht unüblich. Daraus eine Einschränkung der Pressefreiheit abzuleiten, ist absurd."
Ich neige dazu,den Constantin Jungs und Mädels Recht zu geben.auch in der Buchbranche gibt es Sperrvermerke mit einzuhaltenden Fristen bei Vorab-Exemplaren eines neuen Buches.
Wie auch immer,der Film bekommt dadurch natürlich einen ersten Werbe-Push und sorgt für Aufmerksamkeit.
